Leselisten an Universitäten sollen eine Orientierung geben, was gelesen werden soll (oder muss) und diese Lektüre wiederum soll die Basis für literaturwissenschaftliche Diskussionen liefern. Die Listen festigen mit ihren notwendigen Selektionsprozessen aber auch Kanones – ausgewählte und damit bevorzugte Werke werden (weiter) tradiert.
Die Leselisten des Instituts für deutsche Literatur und ihre Didaktik finden sich hier. Wie beurteilen Sie die Auswahl auch in Bezug auf Autorinnen? Was könnte wo/wie geändert werden?
Nebenbei bemerkt wird Irmgard Keuns Roman “Gilgi, eine von uns”, den wir im Seminar diskutiert hat, auf der Leseliste der Kinder- und Jugendliteratur unter “Klassiker der Mädchenliteratur ” aufgeführt. Was sagen Sie dazu?
Lektüreerinnerungen der eigenen Schulzeit werden bei den meisten vermutlich durch die Namen männlicher Schriftsteller dominiert. In der Schule scheint eine vorwiegend von männlichen Autoren geprägte Lektüreauswahl vorherrschend zu sein. Wirft man einen Blick auf die Seiten des Hessischen Kultusministeriums , bestätigt sich dieser Eindruck.
Für die gymnasiale Oberstufe gibt es im Fach Deutsch eine für das Abitur verpflichtende „Leseliste“. Zudem existiert im Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe [1] (kurz: KCGO) eine Reihe von Vorschlägen für Autorinnen und Autoren, die zur Erschließung einzelner Themenfelder behandelt werden können. Die Grundkurse der Abiturjahrgänge 2019/2020/2021 [2], [3] beispielsweise haben kein einziges von Frauen geschriebenes Werk auf ihrer Leseliste. Darauf zu finden sind:
Joseph von Eichendorff: „Aus dem Leben eines Taugenichts“
Georg Büchner: „Woyzeck“
Johann Wolfgang von Goethe: „Faust I“
Franz Kafka: „Die Verwandlung“
Ebenso lesen die Leistungskurse der Jahrgänge die oben genannten Werke. Zusätzlich hat es immerhin das Werk „Corpus Delicti. Ein Prozess“ von Juli Zeh auf die Leseliste des Leistungskurses geschafft (sowie „Michael Kohlhaas“ von Heinrich von Kleist). Auf der obligatorischen Leseliste für das Abitur in Hessen sind Werke von Frauen somit deutlich in der Unterzahl. Diese Annahme wird auch belegt, wenn man auf die Pflichtlektüre der Jahrgänge zuvor zurückblickt.
Eine kleine unscheinbare Bemerkung unter der Leseliste lässt jedoch Raum für Veränderung zu: „Die Auswahl darüber hinaus gem. KCGO im Grund- und Leistungskurs verbindlich zu behandelnder Texte […], trifft die Lehrkraft“[2], [3]. Es obliegt also den Lehrerinnen und Lehrern, ob sie weibliche Autorinnen mehr ins Blickfeld der Abiturientinnen und Abiturienten rücken möchten. Unter den möglichen Vorschlägen für Autorinnen sind beispielsweise: Karoline von Günderrode, Annette von Droste-Hülshoff, Marie Luise Kaschnitz, Sarah Kirsch, Christa Wolf, Elfriede Jelinek, Anna Seghers,Irmgard Keun, Alina Bronsky und weitere Schriftstellerinnen[1].
Erstmal könnte man die Nennung dieser Autorinnen positiv bewerten. Trotzdem gilt es zu beachten, dass im Kerncurriculum insgesamt deutlich mehr Vorschläge für Männer gemacht werden. Zudem sieht die Unterrichtsrealität meist so aus, dass eher wenig Zeit für Zusatzlektüre bleibt und zunächst die obligatorische Leseliste abgearbeitet wird. Ob es die aufgelisteten Autorinnen wirklich bis in den Unterricht schaffen, liegt also in den Händen der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Sie können zum Beispiel bei der Behandlung von Lyrik oder anderen Themenfeldern Schlupflöcher finden, in denen sie Werke von Frauen thematisieren. Immerhin haben die Lehrkräfte hierbei einen gewissen Spielraum…